Donnerstag, 10. März 2011

Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte

Hallo Leute,

hier möchte ich euch berichten, wie man ein Studium (egal welcher Art) ohne Abitur beginnen kann. Speziell zugeschnitten für Leute, die bereits im Berufsleben stehen und vielleicht noch gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt.

Gesetzliche Regelung
Es ist allgemein bekannt, dass die Bundesländer für ihre Bildungspolitik alleine verantwortlich sind. Auch den Hochschulzugang wird über das Bildungsministerium des jeweiligen Landes geregelt. Das hat zur Folge, dass es insgesamt 16 verschiedene Regelungen gibt, die sich teilweise extrem unterscheiden. Zum Beispiel verlangt Baden-Württemberg zwingend eine Fortbildung dem Meister entsprechend, während NRW nach Berufsausbildung und 3 Jahre anschliessender Berufserfahrung sofortigen Zugang gewährt. Die folgenden Beispiele sind an die aktuellen Gesetzeslage angelehnt, jedoch ändern sich die Gesetze in bestimmten Fällen fast jährlich, so dass ich keine Aktualität garantieren kann. In allem Ländern ist es so, dass eine Meisterprüfung, bzw. eine in ihrer Form ähnlichen Weiterbildung den Zugang zur Universität garantiert, meist für alle Studiengänge, nicht nur die fachlich passenden. Also,

Meisterprüfung: direkter Zugang zum Studium, in vielen Ländern ist das Fach frei wählbar

Ausbildung und berufliche Tätigkeit: die Voraussetzungen variieren erheblich, hier einige Beispiele.

- NRW: Ausbildung und 3 Jahre berufliche Tätigkeit gewähren sofortigen fachbezogenen Hochschulzugang. Das heißt ein Klempner kann kein Psychologie studieren, die Krankenschwester kein Bauwesen. Beruf und gewählter Studiengang müssen also zwingend miteinander in Verbindung stehen. Wichtig: für Zulassungsbeschränkte Studiengänge wird man mit der Note 4 eingestuft. Diese kann man (jedenfalls im Fach Medizin) mit einer Prüfung verbessern

- Schleswig Holstein: Ausbildung und 3 Jahre berufliche Tätigkeit sind die Voraussetzungen für eine Prüfung. Diese Prüfung erfolgt zwar auch Fachbezogen, jedoch ist die Wahl des Faches vom Beruf nicht abhängig (hier kann der Klempner also doch Psychologie studieren, falls er die Fachprüfung schafft, natürlich). Die Prüfung wird benotet.

- Rheinland-Pfalz: Ausbildung, 2 Jahre berufliche Tätigkeit, Mindestnote der Ausbildung 2,5, Beratung der zentralen Studienberatung und des Fachbereiches ermöglichen den Zugang zu einem sogenannten Probestudium ohne weitere Prüfung.

-MVP: ist ähnlich wie S-H, die Prüfung ist nur anders aufgebaut. Es gibt eine Prüfung für Allgemeinwissen, eine für das Fachspezifische und eine mündliche. Auch hier bewirbt man sich anschliessend mit der Note, die man in der Prüfung erreicht hat.

Die Regelungen der anderen Bundesländer habe ich nur fragmentalisch im Kopf, am besten schaut ihr bei der Uni nach, die für in Frage kommt, meist sind dort die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur angegeben.

Wie ihr aber schon sehen könnt, wird euch hier nichts geschenkt, gerade die Prüfungen, die in vielen Ländern obligatorisch sind, verlangen teilweise Abiturwissen in bis zu 4 Fächern.

Weiter geht es mit meinen Überlegungen

Gruß
Eddie

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